Asbest bezeichnet eine Gruppe von mineralischen Fasern, die natürlicherweise in bestimmten Gesteinen vorkommen. Asbestfasern besitzen eine hohe Zugfestigkeit, sind hitzebeständig und haben eine gute Isolierfähigkeit. Auf Grund dieser Fähigkeiten wurden Asbestfaser in verschiedenste Anwendungen eingesetzt. Da das Einatmen von Asbestfasern zu schweren Gesundheitsschäden führen kann, wurde in der Schweiz die meisten Anwendung im Jahr 1990 verboten.
Für die Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen ist entscheidend, in welcher Form die Fasern im Bauteil vorliegen. Wir unterscheiden Faserzement / Asbestzement und Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern.
Asbestzement, umgangssprachlich auch «Eternit» genannt, wurde bis 1990 in Blumenkisten, Fassaden- und Dachschiefer, Wellplatten, Lüftungskanälen und Rohren eingesetzt. Können diese Bauteile ohne Beschädigung entfernt werden, ist von keiner Gesundheitsgefährdung auszugehen. Für den korrekten Transport sind die Bauteile staubdicht in Säcken mit einem Asbest-Warnaufdruck zu verpacken. Korrekt verpackt kann Asbestzement in Typ B Deponien entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Eternit / Zementfaserplatten liefern wir Ihnen innerhalb wenigen Stunden die passende Mulde direkt vor die Haustür.
Muldentransport ab CHF 180.-
Entsorgungskosten Eternit / Zementfaserplatten: Preis auf Anfrage
Unsere Sammelfahrzeuge sind täglich in der Region Zürich und Zentralschweiz unterwegs und sammeln Wertstoffe und Abfälle bei Gewerbe- und Industriekunden.
- Inkl. Miete von Entsorgungsbehältern
- Materialkosten: Auf Anfrage
- Abholung von weiteren Fraktionen möglich
- Abholungen können kurzfristig geplant oder storniert werden
Eternit / Zementfaserplatten nehmen wir den den folgenden Recycling-Center auf Anfrage entgegen: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesenstr..
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.-
- Anforderung an die Verpackung
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Feinmaterial sowie Staub von Asbestfaserzement wir als Bauabfall mit freien Asbestfasern eingestuft und darf nicht als Asbestzement abgegeben werden.
Beim Entfernen von beschädigten Bauteilen und bei der mechanischen Bearbeitung von Asbestzement können Gesundheitsgefährdungen auftreten. Die SUVA orientiert auf ihrer Webseite ausführlich über den richtigen Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen.
Die Anwendungen von Asbestfaser in schwachgebundener Form sind sehr vielseitig. Unteranderem wurden die Fasern in Leichtbauplatten, Brandabschottungen, Deckenplatten, Wandbelägen sowie in Isolationen eingesetzte. Auf Grund der ungebundenen Form der Asbestfasern besteht bei der Sanierung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, folglich werden je nach Sanierungsvorhaben erhöhte Ansprüche an die ausführenden Sanierer gestellt.
Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern müssen für die korrekte Entsorgung doppelt in staubdichten Säcken mit einem Asbest-Warnaufdruck verpackt werden. Für den Transport sind geschlossene Deckelmulden einzusetzen. Korrekt verpackt könne die asbesthaltigen Bauabfälle auf einer Deponie Typ E entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Eternit / Zementfaserplatten liefern wir Ihnen innerhalb wenigen Stunden die passende Mulde direkt vor die Haustür.
Muldentransport ab CHF 180.-
Entsorgungskosten Eternit / Zementfaserplatten: Preis auf Anfrage
Unsere Sammelfahrzeuge sind täglich in der Region Zürich und Zentralschweiz unterwegs und sammeln Wertstoffe und Abfälle bei Gewerbe- und Industriekunden.
- Inkl. Miete von Entsorgungsbehältern
- Materialkosten: Auf Anfrage
- Abholung von weiteren Fraktionen möglich
- Abholungen können kurzfristig geplant oder storniert werden
Eternit / Zementfaserplatten nehmen wir den den folgenden Recycling-Center auf Anfrage entgegen: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesenstr..
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.-
- Anforderung an die Verpackung
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Die unterschiedlichen Materialien wie z.B. Asbest, Holz, Metalle etc. sind zu trennen. Eine Entsorgung / Deponierung von entsprechenden Installationen als Ganzes ist nicht gestattet.
Für den Transport und die Abgabe von Bauabfällen mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern ist ein VeVA-Begleitschein nötig.