Aushub- und Ausbruchmaterial

Aushub- und Ausbruchmaterial

Beim Ausheben von Fels und Erdreich unterscheiden wir folgende Kategorien:

  • Ober- und Unterboden verwertbar
  • Ober- und Unterboden durchwurzelt
  • Aushub unverschmutzt
  • Aushub Deponie Typ B (inert)

 

Die Kategorie bestimmt den weiteren Verwertungsweg und den Preis für die Entsorgung.

Für jede Baustelle ist eine Aushubdeklaration durch die Bauleitung auszufüllen. Mit dieser Deklaration bestätigt der Anlieferer/Abgeber, dass nur unverschmutztes Aushubmaterial im Sinne der VVEA angeliefert wird.

Ober- und Unterboden gilt als «verwertbar», wenn die Richtwerte gemäss VBBo «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU für unbelasteten Bodenaushub erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen sind. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzelstöcken oder Wurzelwerk 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein. Dieser Oberboden kann ohne weitere Arbeitsschritte gelagert und wiederverwendet werden.

Abfuhren mit Lastwagen
Abfuhren mit Lastwagen

Kann Ober- und Unterboden vor Ort nicht verwertet werden, transportieren wir das Material mit unseren Baustellenfahrzeugen oder verwerten wir das Material auf Anfrage.

Preis auf Anfrage

Abfuhr bestellen

BITTE BEACHTEN SIE

Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt, wenn die Richtwerte gemäss VBBo „Wegleitung Bodenaushub“ des BAFU respektive die Kategorie I gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Bodenaushub erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen sind. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzelstöcken oder Wurzelwerk, Fremdstoffen und Gestein sein.

Anforderung für Annahme: Richt- und Prüfwerte VBBo / chemische Analyse

Ober- und Unterboden gilt als «durchwurzelt siebfähig», wenn die Richtwerte gemäss VBBo «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU für unbelasteten Bodenaushub erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen sind. Das Material muss trocken sein, darf aber leicht durchwurzelt oder mit natürlichen Fremdstoffen verunreinigt sein. So können wir den Oberboden, nach einer mechanischen Aufbereitung bei uns im RC-Center, wieder zur Erstellung neuer Pflanzflächen verwenden.

BITTE BEACHTEN SIE

Anforderungen für Annahme: Richt- und Prüfwerte VBBo / chemische Analyse

Deklaration: Ohne Analyse ist keine eindeutige Zuweisung einer Abfallkategorie gemäss VVEA möglich. Der Abgeber hat die Nachweispflicht über die Beschaffenheit des Materials. Wenn keine eindeutige Kategorisierung seitens des Abgebers gemacht werden kann, muss der Abgeber eine Analyse bereitstellen.

Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine Zusammensetzung nicht chemisch oder durch Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle verändert wurde. Aushub unverschmutzt kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert werden.

Abfuhr mit Lkw
CHF 48.00 / m³

Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.

  • Inkl. Deponiergebühren lose
  • Nasszuschlag CHF 15.00 / m³
  • Schlechtwetter: CHF 5.00 / m³
  • Mindesttransportmenge: 24 t

 

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Selbstanlieferung
Ab CHF 35.00 / t

Kann bei unseren Recycling-Centern abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesen.

  • Mindestannahmegebühr: CHF 20.-
  • Deklaration erforderlich
  • Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem

 

Zu den Öffnungszeiten
Muldenservice
Pauschalpreis ab CHF 221.00

Für die Entsorgung von Aushub unverschmutzt liefern wir Ihnen die passende Mulde in wenigen Stunden direkt auf die Baustelle oder vor die Haustür.

  • Inkl. Transport und Deponie
  • Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
  • Inkl. Deponiekosten: CHF 41.00 pro m3
  • Nasszuschlag: CHF 15.00 pro m3
Mulde online bestellen

BITTE BEACHTEN SIE

Anforderungen für Annahme: Formular Aushubdeklaration / Grenzwerte VVEA

Deklaration: Ohne Analyse ist keine eindeutige Zuweisung einer Abfallkategorie gemäss VVEA möglich. Der Abgeber hat die Nachweispflicht über die Beschaffenheit des Materials. Wenn keine eindeutige Kategorisierung seitens des Abgebers gemacht werden kann, muss der Abgeber eine Analyse bereitstellen.

Verwertung VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1

Abfälle Deponie Typ B sind nicht verwertbare mineralische Bauabfälle und Aushubmaterial, welches aufgrund seiner Belastung nicht als sauberen Aushub verwertet werden kann. Die Stoffe sind chemisch und biologisch stabil und weisen einen kleinen Schadstoffgehalt auf.

Abfälle Deponie Typ B sind Bauabfälle, die zu mehr als 95 Gewichtsprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen wie z.B.:

  • Flachglas und Verpackungsglas
  • Abfälle, die bei der Herstellung von Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steingut nach dem Brennen anfallen
  • Mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern
  • Verglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann und die Anforderungen gemäss Anhang 5 Ziffer 2.2 VVEA eingehalten sind.
  • Andere Abfälle sofern sie zu mehr als 95 Gewichtsprozent aus gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen und die Grenzwerte des Anhangs 5 Ziffer 2.3 VVEA einhalten.
Muldenservice
Preis auf Anfrage

Innerhalb wenigen Stunden liefern wir Ihnen die passende Mulde direkt auf die Baustelle.

  • Muldentransport ab CHF 175.00
  • Deponiekosten: CHF 100.00 / t

Mulden Preisübersicht

Kontaktieren Sie uns
Sammeldienst
Auf Anfrage

Unser Sammeldienst holt Abfälle / Wertstoffe täglich, wöchentlich oder auf Abruf direkt bei Ihnen ab.

  • Inkl. Miete von Entsorgungsbehältern
  • Inkl. Deponiekosten von CHF 90.00 / t
  • Abholungen können kurzfristig geplant oder storniert werden

Preisübersicht Sammellogistik

Kontaktieren Sie uns
Selbstanlieferung
CHF 100.00 / t

Kann bei unseren Recycling-Centern abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesen.

  • Mindestannahmegebühr: CHF 20.-
  • Deklaration erforderlich
  • Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem

 

Zu den Öffnungszeiten
Annahme Sammelstelle
CHF 0.40 / kg

Mineralische Abfälle können Privatpersonen an allen unseren Sammelstellen entsorgen.

  • Mindestannahmegebühr: CHF 2.-
  • Abrechnung mit Waagsystem
  • Parkplätze vor Ort
  • Am Samstag durchgehend geöffnet
Zu den Öffnungszeiten

BITTE BEACHTEN SIE

Anforderungen für Annahme: Formular Aushubdeklaration / Grenzwerte VVEA

Deklaration: Der Abgeber hat die Nachweispflicht über die Beschaffenheit des Materials. Wenn keine eindeutige Kategorisierung seitens des Abgebers gemacht werden kann, muss der Abgeber eine Analyse bereitstellen.

Die Qualität der Inertstoffe wird in der sogenannten VVEA SR 814.600 genau festgelegt.

Die Abfälle dürfen nicht mit Sonderabfällen vermischt sein.

Metalle, Kunststoffe, Papier, Holz und Textilien müssen vorgängig entfernt werden.

VVEA Art. 19, Anhang 5, Ziffer 2.3