Bauschutt besteht zu mindestens 95 % aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen. Im Recycling-Center können wir die mineralischen Stoffe zu 100 % wiederverwerten, indem wir sie in einer grossen Sortier- und Brechanlage zu Recycling-Kies verarbeiten.
Bei der Entsorgung unterscheiden wir zwischen 5 verschiedenen mineralischen Abfällen.
Werden die Fraktionen bei der Entsorgung vermischt oder nicht sauber getrennt, wird das Material als Bausperrgut unsortiert eingestuft. Kein Bauschutt sind Bims, Gasbeton, Ytong, Dämmmaterial, Isoliermaterial, Folien, Glaswolle, Steinwolle, Gips, Rigips, Gipskartonplatten, Holzabfälle, Sägespäne und schadstoffhaltige Baustoffe.
Ausbauasphalt wird durch das Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen des Strassenoberbaus gewonnen. Diese oberste Decke des Strassenbelages besteht aus bituminös gebundenen Fundationsschichten, das aus Bitumen als Bindemittel und natürlichen oder recycelten Gesteinskörnungen besteht. Teer enthält giftige Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Ausbauasphalt mit einem Gehalt von weniger als 250 mg PAK pro Kilogramm können in unseren Recycling-Centern vollständig zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden. Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 250 mg PAK pro Kilogramm verwerten/deponieren wir auf Anfrage.
Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.
- Inkl. Deponiegebühren lose
- Kantenlänge über 60 cm: zzgl. CHF 16.00 / t (netto)
- Mindesttransportmenge: 24 t
Innerhalb wenigen Stunden liefern wir Ihnen die passende Mulde direkt auf die Baustelle.
- Inkl. Transport und Deponie
- Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
Kann bei unsere Recycling-Center abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesen.
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.00
- Deklaration erforderlich
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Für die Annahme von Ausbauasphalt PAK < 250 mg/kg benötigen wir eine Deklaration und einen PAK-Analysebericht. Pro PAK-Gehalt ist eine Anmeldung / Deklaration auszufüllen. Bei mehr als 1000 mg PAK pro Kilogramm ist ein VeVa-Begleitschein bei Annahmen zwingend.
VVEA Art. 52 und 20
Strassenaufbruch ist ein mineralischer Bauabfall und besteht zu mindestens 95 % aus natürlichen oder recycelten Gesteinskörnungen (Kiesgemische, RC-Granulat oder RC-Kiesgemische) und zu weniger als 5 % aus übrigen mineralischen Anteilen. Das mineralische Material wird durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten gewonnen.
Um eine hohe Qualität der Recyclingbaustoffe zu gewährleisten, müssen mineralische Bauabfälle wie Strassenaufbruch möglichst frühzeitig sortenrein getrennt werden.
Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.
- Inkl. Deponiegebühren lose
- Mindesttransportmenge: 24 t
Innerhalb wenigen Stunden liefern wir Ihnen die passende Mulde direkt auf die Baustelle.
- Inkl. Transport und Deponie
- Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
- Inkl. Deponiekosten: CHF 0.00 pro m3
Bei unseren Recycling-Centern kann Kiesmaterial verwertbar abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesen.
BITTE BEACHTEN SIE
Strassenaufbruch darf keine Fremdstoffe wie, Mischabbruch, Aushub, Kunststoff, Holz, Zementstabilisierung oder lehmiges Material enthalten. Ist das Kiesgemisch nicht sortenrein und mit Fremdstoffen verschmutzt, wird das Material als Abfälle Deponie Typ B eingestuft. Zudem darf das Material keine Schadstoffbelastung infolge von Bauteilnutzung oder PAK-haltigen Belagsabbrüchen enthalten.
Für die Annahme und die Schadstoffermittlung gelten die Anforderungen des Vollzugshilfemoduls „Bauabfälle“ der VVEA.
VVEA Art. 20
Betonabbruch wird durch Abbrechen oder Fräsen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnen. In unseren Recycling-Center wird Betonabbruch vollständig zu verschiedenen Granulaten und Kiesgemische aufbereitet.
Achtung: Betonabbruch > 70 cm gilt als Übergrösse und muss in unserem Recycling-Center vor der Aufbereitung zum Baustoff mit einem Betonbeisser zerkleinert werden.
Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.
- Inkl. Deponiegebühren lose
- Kantenlänge über 70 cm: zzgl. 16.00 / t
- Mindesttransportmenge: 24 t
Innerhalb wenigen Stunden liefern wir Ihnen die passende Mulde direkt auf die Baustelle oder vor die Haustür.
- Inkl. Transport und Deponie
- Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
- Inkl. Deponiekosten: CHF 5.00 pro m3
Bei unseren Recycling-Centern kann Betonabbruch unverschmutzt und mit Stücken kleiner als 70 cm abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesenstr..
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.00
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Betonabbruch unverschmutzt darf keine Fremdstoffe wie Belag, Backsteine, Ziegel, Holz, Gips, Isolationsmaterial, Leichtbeton (Gasbeton), PVC oder Ausbauasphalt enthalten. Ansonsten wird das Material je nach Fremdstoff entweder als Mischabbruch oder Bausperrgut deklariert.
Keine Schadstoffbelastung infolge von Bauteilnutzung, Anstrichen oder Fugendichtungen.
Nicht als Betonabbruch entgegengenommen werden folgende Rückbaumaterialien (Annahme auf Anfrage): Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren, Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen, Beton mit Anhaftungen wie z.B. Kork, Polymerbitumendichtungsbahnen und Verbundsteine und Gartenplatten.
VVEA Art. 20
Bevor wir Betonabbruch (> 70 cm) zu Recycling-Baustoffen verarbeiten, zerkleinert ein Betonbeisser die Übergrössen. In der Brechanlage werden die Stücke anschliessend zu Asphaltgranulat, Recycling-Kiessand, Betongranulat oder Mischabbruchgranulat aufbereitet.
Abbruchstücke aus Beton, die kleiner als 70 cm sind, können wir direkt in der Brechanlage verarbeiten.
Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.
- Inkl. Deponiegebühren lose
- Mindesttransportmenge: 24t
Auch für Übergrössen liefern wir Ihnen die passende Mulde in wenigen Stunden direkt auf die Baustelle.
- Inkl. Transport und Deponie
- Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
- Inkl. Deponiekosten: CHF 30.- pro m3
Bei unseren Recycling-Centern kann Betonabbruch Übergrösse (> 70 cm) abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesenstr..
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.00
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Betonabbruch unverschmutzt darf keine Fremdstoffe wie Belag, Backsteine, Ziegel, Holz, Gips, Isolationsmaterial, Leichtbeton (Gasbeton), PVC oder Ausbauasphalt enthalten. Ansonsten wird das Material je nach Fremdstoff entweder als Mischabbruch oder Bausperrgut deklariert.
Keine Schadstoffbelastung infolge von Bauteilnutzung, Anstrichen oder Fugendichtungen.
Nicht als Betonabbruch entgegengenommen werden folgende Rückbaustoffe (Annahme auf Anfrage): Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren, Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen, Beton mit Anhaftungen wie z.B. Kork, Polymerbitumendichtungsbahnen und Verbundsteine und Gartenplatten
VVEA Art. 20
Mischabbruch ist ein mineralisches Gemisch aus Gebäudeabbrüchen, bestehend aus Beton, Ziegel aus Ton ohne Fremdanteile, Backstein-, Kalkstein- und Natursteinmauerwerk.
Mit unseren Baustellenfahrzeugen machen wir Abfuhren in der Zentralschweiz, in und um Zürich herum bis nach Winterthur.
- Inkl. Deponiergebühren lose
- Kantenlänge über 70 cm: zzgl. 16.00 / t (netto)
- Mindesttransportmenge: 24 t
Innerhalb wenigen Stunden liefern wir Ihnen die passende Mulde direkt auf die Baustelle oder vor die Haustür.
- Inkl. Transport und Deponie
- Inkl. Muldenmiete bis 30 Tage
- Inkl. Deponiekosten: CHF 59.00 pro m3
Bei unseren Recycling-Centern kann Mischabbruch abgegeben werden: Adliswil, Baar, Bülach, Kriens, Perlen, Uetikon am See, und Volketswil Erlenwiesenstr..
- Mindestannahmegebühr: CHF 20.-
- Abrechnung nach Gewicht mit Waagsystem
BITTE BEACHTEN SIE
Mischabbruch darf keine Fremdstoffe wie Keramik, Poren- oder Gasbeton, Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoffe etc. enthalten. Sonst wird das Material als Bausperrgut unsortiert eingestuft.
Der Feinanteil < 8 mm darf 15 % nicht überschreiten.
Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstrichen oder Fugendichtungen.
VVEA Art. 20